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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Transfood Wholesale, Inhaberin Marie Angela Abdul Hameed

1. Die Firma Transfood arbeitet ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Geschäfts-und Lieferbedingungen.

Die Geltung abweichender Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen.

2. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von der Firma Transfood.

Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde die Firma Transfood unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die gelieferte Ware gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.

Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt.

Die Forderungen des Abnehmers des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunden schon jetzt an die Firma Transfood in Höhe des vereinbarten Betrages einschließlich Mehrwertsteuer ab.

Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung berechtigt.

Die Befugnis der Firma Transfood, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.

Die Firma Transfood wird die Forderung jedoch nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

3. Die Anlieferung der Ware erfolgt ausschließlich bis zur Bordsteinkante.

Die Verbringung der Ware in Lager oder Ladengeschäft obliegt allein dem Kunden selbst.

4. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung zur untersuchen und etwaige Mängel oder Fehlmengen der Firma Transfood unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Unterlässt der Kunde die fristgerechte Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei Untersuchung nicht erkennbar war.

Bei probeentnahmen des Wirtschaftskontrolldienstes ist auf einer versiegelten Gegenprobe zu bestehen. Die Gegenprobe ist unverzüglich an Transfood Großhandel zu schicken.

§ 377 HGB gilt entsprechend.

5. Grundsätzlich geltend die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

Eine Haftung für Folgeschäden ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern der Firma Transfood nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

6. Die Zahlungen sind nach Erhalt der Ware und Rechnung sofort ohne Abzug zahlbar. Geht ein Check zu Protest, übernimmt der Aussteller die gesamten Kosten die dadurch entstehen.

Der Kunde ist verpflichtet, für die erste Mahnung 5,00 EURO und für die zweite Mahnung 8,00 EURO zu zahlen.

Guthaben aus Gutschriften verjährt in 2 Jahren, im übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

7. Bei dem Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle wechselseitigen Ansprüche ist der Sitz der Firma Transfood, mithin Düsseldorf.




Düsseldorf, Stand Juli 2019